Studierende, wählt Eure Vertreter*innen in die Gremien!
Außerhalb des Studiums kannst Du Dich in den verschiedenen studentischen Gremien engagieren. Sei aktiv und stell Dich als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl oder gib den Bewerberinnen und Bewerbern deine Stimme. Als Vertreterin oder Vertreter gestaltest Du die Entwicklung Deiner Hochschule mit und sammelst dabei wertvolle Erfahrungen für Deine Zukunft. Neben Deinen Vorlesungen lernst du vieles über die Aufgaben und das Spektrum Deiner Hochschule und vertrittst dabei die Interessen aller Studierenden.
Fakultätsratswahl - Wahl der studentischen Mitglieder in die Fakultätsräte
Senatswahl - Wahl der studentischen Mitglieder in den Senat
Studierendenratswahl - Wahl der studentischen Mitglieder in den Studierendenrat der VS
13. Juni 2022 08:00 Uhr bis
23. Juni 2022 15:00 Uhr
Deine Stimmen kannst Du gerne vom Sofa aus, online abgeben und das 24/7.
Sei dabei!
Dein Studium ist so vielfältig wie die Aufgaben Deiner Hochschule. So müssen neben dem Lehr- und Studienbetrieb ständig hochschulweite Entscheidungen getroffen werden.
Hier kannst Du in den Gremien mitwirken und wertvolle Erfahrungen sammeln, Gemeinschaft erfahren und neue Menschen kennen lernen. Es gibt viele Gründe sich zu engagieren und etwas für Deine Hochschule und die Interessen der Studierenden zu bewegen. Gib Deinem Tun eine Stimme und stelle Dich als Kandidat*in zur Wahl!
Der Fakultätsrat ist die kleinste Einheit unserer Hochschule; dieses Gremium trifft sich dreimal im Semester und trifft u.a. folgende wichtige Entscheidungen für die jeweils eigene Fakultät:
Als Mitglieder gehören dem Fakultätsrat die Dekanin oder der Dekan, Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch Studierende an.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr und beginnt am 1. Oktober
Anzahl der vertretenden Studierenden nach Fakultäten:
Der Senat ist neben dem Hochschulrat und dem Rektorat das oberste Entscheidungsgremium der Hochschule. Der Senat trifft sich dreimal im Semester und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz in einen anderen Zuständigkeitsbereich anderer zentraler Organe oder der Fakultäten fallen.
In diesem Gremium sitzen kraft Amtes die Hochschulleitung, sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Zudem gehören dem Senat durch Wahlen Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Studierende an.
Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr und beginnt am 1. Oktober
5 Studierende können in den Senat gewählt werden. Wichtig zu wissen: Diese sind dann auch kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied im Studierendenrat.
Von Studierenden - für Studierende. Das ist das Motto der Verfassten Studierendenschaft (VS) an der HfWU. Die VS, dies seid Ihr, alle immatrikulierten Studierenden an der HfWU. Homepage: www.hfwu.de/vs
Der Studierendenrat (StuRa), das legislative Organ der VS, sind wir, 12 von Euch gewählte Studierende der HfWU.
7 Mitglieder wählt Ihr direkt mit Eurer Stimmabgabe über die VS
Zusatz: 5 Mitglieder kommen über den Senat (s.o. Doppelfunktion)
Amtszeit: 1 Jahr (01.09.-31.08.)
Pro Monat: i.d.R. 1 Sitzung (hochschulöffentlich)
Unsere Aufgaben?
Eure Vertretung an/gegenüber der HfWU in den Bereichen:
Wirtschaft, Kultur, Soziales, Umwelt und Hochschulpolitik
Aktuelles und mehr Infos findet Ihr unter:
Homepage: https://www.hfwu.de/vs
Facebook: https://www.facebook.com/VS.HfWU
Instagram: https://www.instagram.com/vs_hfwu